08 Jun Mi. 15. / Do. 16.06., 19.30 Uhr: Film „Residenzpflicht“
Seit 1982 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Residenzpflichtgesetz. Dieses besagt, dass Asylbewerber ihren Landkreis nicht verlassen dürfen, solange ihr Asylantrag bearbeitet wird. Sie dürfen weder arbeiten, noch studieren und sich nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde einigermaßen frei bewegen. Die Bearbeitung eines Antrags kann bis zu zehn Jahre dauern. Filmemacherin Denise Garcia Bengt wirft einen Blick auf politische Aktivisten, die für ihre Bewegungsfreiheit kämpfen wollen, zeigt die Problematik dieser Regulation und vergleicht sie mit historischen Regulationsmodellen der Kolonialisierung.